Netzstrom: 38,1 ct/kWh. Förderbudget 2026 läuft ab – EEG-Vergütung vor Kürzung! — EEG-Reform-Entwurf: Einspeisevergütung für Dachanlagen < 25 kWp soll 2027 wegfallen.
PV-Förderung 2026: Jetzt sichern – bevor das EEG alles ändert.
Bundeswirtschaftsministerin Reiche plant laut geleaktem EEG-Reform-Entwurf (Februar 2026) die Abschaffung der Einspeisevergütung für PV-Anlagen unter 25 kWp – betroffen wären fast alle privaten Dachanlagen. Aktuell erhalten Betreiber noch 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,73 ct/kWh (Volleinspeisung). Der 0 % MwSt-Erlass bis 30 kWp bleibt bestehen (unbefristet seit 2023). KfW 270-Kredit & BAFA-Zuschüsse laufen weiter – BAFA-Budget 2026 aber begrenzt. Regional in München · Montage & Service durch regionale Teams · ≈ 40 km
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Einspeisevergütung: Jetzt sichern!
Aktuell: 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung), 12,73 ct/kWh (Volleinspeisung). Geleakter EEG-Entwurf (Feb. 2026): Vergütung für < 25 kWp soll gestrichen werden. Inbetriebnahme vor Reform schützt bestehende Anlagen 20 Jahre.
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Wer heute eine PV-Anlage in Betrieb nimmt, sichert sich 20 Jahre EEG-Vergütung und den vollen MwSt-Vorteil. Nach der geplanten Reform entfällt die Vergütung für Neuanlagen < 25 kWp. Sehen Sie den Unterschied im Barwert.
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KfW-Kredit, BAFA-Zuschuss und Landesförderungen sind kombinierbar. Unser Bericht zeigt, was an Ihrer Adresse in München noch verfügbar ist – und was bald gestrichen wird.
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Aktuell 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung) & 12,73 ct/kWh (Volleinspeisung). EEG-Reform-Entwurf Feb. 2026: Vergütung für < 25 kWp soll gestrichen werden. Wer jetzt in Betrieb geht, sichert sich 20 Jahre.
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Seit Jan. 2023 gilt 0 % MwSt auf Kauf, Lieferung & Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp inkl. Speicher. Sofortiger 19 % Kostenvorteil. Gilt auch 2026 stabil.
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Je nach Bundesland variabel – in Bayern teils bis zu 5.000 € zusätzlichem Zuschuss für PV & Speicher. Unser Report zeigt das regionale Potenzial in München.
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Bundesweit · Kombinierbar
Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG): PV + Speicher als Teil eines Effizienz-Sanierungspakets förderfähig. Kombinierbar mit KfW & BAFA – bis 45 % Zuschuss auf Gesamtpaket.
Aktuelle Gesetzgebung – Warum jetzt?
Was sich 2026 / 2027 ändern wird
Einspeisevergütung soll wegfallen
Bundeswirtschaftsministerin Reiche (BMWi) hat laut Medienberichten (pv-magazine, Handelsblatt, tagesschau, FAZ – Feb./Mär. 2026) einen EEG-Entwurf in Umlauf gebracht, der die Einspeisevergütung für PV-Anlagen unter 25 kWp ersatzlos streichen würde. Wer jetzt in Betrieb geht, sichert sich die aktuellen Sätze für 20 Jahre.
BAFA-Budgets – begrenzte Mittel
Die Bundesregierung diskutiert Haushaltskürzungen bei Energieförderprogrammen. BAFA-Direktzuschüsse stehen unter Budgetvorbehalt. Fachleute empfehlen, Anträge so früh wie möglich zu stellen – Mittel werden nach Eingang vergeben.
MwSt 0 % – sicher & stabil
Der 0 % Mehrwertsteuersatz auf PV-Anlagen bis 30 kWp (§ 12 Abs. 3 UStG) ist unbefristet und 2026 nicht zur Disposition. Er gilt für Modul-Kauf, Lieferung, Installation und Speicher gleichermaßen.
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„Familie Weber hat 127 €/Monat gespart. Der Rechner hat die Förderung automatisch erkannt – BAFA-Zuschuss war noch verfügbar. 60 Sekunden bis zum Ergebnis."
Familie Weber
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„KfW 270 + BAFA kombiniert – hat mir 4.800 € gespart. Die Einspeisevergütung für 20 Jahre ist gesichert. Hätte ich noch 6 Monate gewartet, wäre die Vergütung weg gewesen."
Thomas M.
DHH · 12 kWp PV + 15 kWh
„20 kWp + 20 kWh Speicher. Autarkiegrad 91 % im ersten Jahr. 0 % MwSt hat direkt 3.200 € gebracht. Der Rechner zeigt genau, welche Förderung noch läuft."
Stefan B.
Gewerbe · 20 kWp + 20 kWh
FAQ
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Die ungeschönten Fakten zur PV-Förderung 2026 – inkl. regionaler Umsetzung in München.
Förderpotenzial prüfenFällt die Einspeisevergütung wirklich weg?
Stand März 2026: Ein geleakter EEG-Entwurf aus dem BMWi (Ministerin Reiche) sieht die Streichung der gesetzlichen Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen unter 25 kWp vor. Bestehende Anlagen (Inbetriebnahme vor Reform-Inkrafttreten) genießen Bestandsschutz für 20 Jahre. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen – aber die politische Richtung ist klar.
Gilt der 0 % MwSt-Erlass auch 2026 noch?
Ja – unbefristet. Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG für PV-Anlagen bis 30 kWp gilt auch 2026 und ist nicht zur Disposition gestellt. Er gilt für Modul-Kauf, Installation, Wechselrichter und Speicher gleichermaßen.
Wie hoch ist die aktuelle Einspeisevergütung?
Aktuell (2026): 7,78 ct/kWh für Teileinspeisung (bis 10 kWp), 12,73 ct/kWh für Volleinspeisung. Die Vergütung wird jährlich um ca. 1 % abgesenkt. Wer jetzt in Betrieb geht, sichert sich seinen Satz für 20 Jahre – unabhängig von künftigen EEG-Reformen.
Kann ich KfW 270 und BAFA kombinieren?
Ja – KfW 270 (Kredit) und BAFA-Zuschüsse für Speicher sowie Landesförderungen sind grundsätzlich kombinierbar, solange die Kumulierungsgrenze nicht überschritten wird (max. 45 % der Investitionskosten). Unser Rechner ermittelt das optimale Förderpaket für Ihre Adresse.
Was ist der BEG / EEK-Kredit?
Die Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) umfasst auch PV-Anlagen und Speicher als Teil eines Effizienz-Sanierungspakets. In Kombination mit einem iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) sind bis zu 45 % Zuschuss auf die Gesamtinvestition möglich.
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